Jahresnachprüfungen oder Stückprüfungen

Flywinx Airservice bietet Jahresnachprüfungen, Stückprüfungen, sowie Avionikprüfungen von Ultraleichtflugzeugen (Prüferlizenz Klasse 5) an.

Durchführung einer Nachprüfung

Das verkehrszugelassene UL unterliegt in Zeitabständen von 12 Monaten der Nachprüfpflicht. Bei der Nachprüfung stellen unsere Prüfer fest, ob das UL noch lufttüchtig ist und den Angaben im zugehörigen Gerätekennblatt entspricht (Musterkonformität). Weiterhin wird geprüft, ob die Angaben in der zugehörigen Massenübersicht mit Ausstattungs- und Ausrüstungsliste stimmen. Um sich von der Lufttüchtigkeit des Gerätes zu überzeugen, wird anhand eines Prüfprotokolls (Checkliste) eine augenscheinliche und meßtechnische Kontrolle der relevanten Bauteile durchzuführen.
Weiterhin wird das Vorhandensein der folgenden Nachweise und Unterlagen geprüft:

  • Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis
  • letzter Nachprüfschein (bzw. Stückprüfschein und -prüfprototoll)
  • Stück-/Nachprüfschein des Rettungsgerätes und Einbaukonfiguration
  • Massenübersicht mit Ausstattungs- und Ausrüstungsliste (nur für Dreiachser)
  • ggf. Protokoll der Avionik-Prüfung (nicht älter als 30 Tage)
  • ggf. Flugbericht (nur wenn prüfpflichtige Avionik eingebaut ist)

Nach abgeschlossener Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Ist die Prüfung ohne Mängel bzw. mit geringen Mängeln abgeschlossen, die die Lufttüchtigkeit nicht beeinträchtigen, wird ein Nachprüfschein ausgestellt. Dieser dient euch als Pilot und Halter als Nachweis für die erfolgte Nachprüfung zur Aufrechterhaltung der Verkehrszulassung.
Von allen Unterlagen, die im Rahmen der Jahresnachprüfung werden Kopien erstellt und übergeben an:

  • der Halter
  • der DULV und
  • der Prüfer
 
Nachprüfungen

Werden beim Betrieb des verkehrszugelassenen UL Mängel festgestellt, die seine Lufttüchtigkeit beeinträchtigen können oder bestehen begründete Zweifel an der Lufttüchtigkeit des UL, kann durch den DULV eine Nachprüfung anordnet werden. In einer Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) werden Hinweise zur Art des Mangels, Fristen zur Behebung und durchzuführende Maßnahmen gefordert. Entsprechend dieser LTA führt unser Prüfer die Ausführung der Maßnahmen durch und protokolliert diese. Ggf. wird ein Nachprüfschein ausgestellt.

 
Avionik Prüfung

Im Rahmen der Stück- bzw. Nachprüfung wird der Einbau und die Funktionalität der eingebauten Avionik (Funk und Transponder) von unserem prüfberechtigten Avionik-Prüfer geprüft und bescheinigt.
Es wird geprüft:

  • die Vollständigkeit der Zulassungsbescheinigungen und die Konformität mit den eingebauten Geräten
  • der Einbau entsprechend den Herstelleranweisungen (mechanisch und elektrisch)
  • die Funktionalität:
    • bei Funkgeräten durch einen Werkstattflug durch Funkkontakt zwischen dem Flugzeug und einer Bodenstation
    • bei Transpondern durch einen vom DULV anerkannten Ramp-Tester sowie im Rahmen eines Prüffluges durch Kontaktaufnahme mit einer Flugverkehrskontrollstelle
    • bei Mode-S-Tanspondern zusätzlich der Transponder-Code mit der entsprechenden Code-Zuteilung
 
Durchführung von Stückprüfungen

Im Rahmen der Stückprüfung wird durch unsere Prüfer festzustellen, ob

  • das vorgeführte Gerät dem geprüften Muster entspricht,
  • das vorgeführte Gerät lufttüchtig ist,
  • die zugehörigen Nachweise und Unterlagen vollständig bereitgestellt sind
  • die Avionik (Funk/Transponder) korrekt eingebaut ist (ggf. wird Avionik-Prüfung durchführen und der Nachweis bereitgestellt).